Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Urteil · 5 StR 153/26
Der Zweifelssatz erlaubt keine günstigen Annahmen ohne tatsächliche Anhaltspunkte. Eine Vorsatzprüfung ist rechtsfehlerhaft, wenn sie auf bloßen Hypothesen beruht oder sich die Erwägungen des Urteils widersprechen.
§ 15 StGB§ 22 StGB§ 23 Abs. 1 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Beschluss · 6 StR 498/25
Eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist bei der Strafzumessung eigenständig zu berücksichtigen. Das gilt neben dem zeitlichen Abstand zur Tat und neben einem Vollstreckungsabschlag wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung.
§ 64 StGB§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO§ 337 Abs. 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 2. Strafsenat · Urteil · 2 StR 667/25
Zweifelt das Tatgericht an der Datengrundlage eines Altersgutachtens, muss es dem Sachverständigen Gelegenheit zur Nachprüfung und Ergänzung geben. Es darf das Gutachten nicht verwerfen, ohne das erreichbare Beweismittel auszuschöpfen.
§ 1 Abs. 2 JGG§ 32 JGG§ 244 Abs. 2 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 357/26
Bei einem Auslieferungsfahrer darf für den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht auf den Gesamtvorrat eines anderen abgestellt werden. Entscheidend ist die Wirkstoffmenge, die der Fahrer bei der jeweiligen Auslieferungsfahrt tatsächlich gleichzeitig besaß.
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG§ 349 Abs. 2 und 4 StPO§ 353 Abs. 2 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 150/26
Verurteilt das Tatgericht wegen eines versuchten Delikts, muss es regelmäßig das Vorstellungsbild des Angeklagten nach der letzten Ausführungshandlung feststellen. Bleibt offen, ob der Versuch fehlgeschlagen, beendet oder unbeendet war, kann der Schuldspruch keinen Bestand haben.
§ 24 Abs. 1 StGB§ 123 Abs. 2 StGB§ 224 Abs. 1 und 2 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 202/26
Ein Angeklagter kann die gesetzlichen Befugnisse seines Pflichtverteidigers nicht durch eine interne Aufgabenverteilung beschränken. Eine fristgerechte Sachrüge begründet die einheitliche Revision wirksam; verspätete Verfahrensrügen können deshalb regelmäßig nicht über Wiedereinsetzung nachgeholt werden.
§ 46 Abs. 1 StPO§ 140 ff. StPO§§ 143, 143a StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 265/26
Bejaht das Tatgericht den vertypten Milderungsgrund des § 46a StGB, muss es zunächst prüfen, ob dieser zusammen mit den allgemeinen Milderungsgründen einen minder schweren Fall begründet. Erst danach darf es auf eine Milderung des Regelstrafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB ausweichen.
§ 46a StGB§ 49 Abs. 1 StGB§ 224 Abs. 1 Alt. 1 und 2 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 131/26
Stützt sich eine Befangenheitsrüge auf Äußerungen in einem Rechtsgespräch, muss die Revisionsbegründung den Vermerk vorlegen, aus dem sich deren Kontext ergeben kann. Für eine Aufklärungsrüge genügt zudem kein Beweisziel; erforderlich ist eine bestimmte Beweistatsache.
§ 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO§ 244 Abs. 2 StPO§ 338 Nr. 3 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Urteil · 5 StR 125/26
Eine Versuchsmilderung muss auf einer Gesamtwürdigung festgestellter Tatsachen beruhen. Weder eine unbelegte familiäre Zwangslage noch nicht einschlägige Vorstrafen dürfen ohne tragfähige Begründung strafmildernd wirken.
§ 211 Abs. 2 StGB§ 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB§ 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 255/26
Eine Einschränkung des Notwehrrechts setzt tragfähige Feststellungen zum Zusammenhang zwischen Vorverhalten und Angriff voraus. Sie gilt zudem nicht zeitlich unbegrenzt, wenn der Angegriffene Schläge zunächst hinnimmt oder zurückweicht.
§ 32 StGB§ 212 Abs. 1 StGB§ 349 Abs. 4 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 24/26
Eine Verurteilung wegen Eingehungsbetrugs muss erkennen lassen, über welche konkrete Tatsache der Angeklagte täuschte und welchem Irrtum der Vertragspartner deshalb unterlag. Bei einem erkennbar risikobehafteten Geschäftsmodell genügt der allgemeine Hinweis auf Lieferprobleme nicht.
§ 263 Abs. 1 StGB§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB§ 261 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Urteil · 5 StR 667/25
Ein nur eingeschränktes Geständnis schließt § 46a Nr. 1 StGB nicht zwingend aus, wenn der kommunikative Ausgleich gelungen ist und der verbleibende Streit für das Opfer keine besondere Bedeutung mehr hat.
§ 46a Nr. 1 StGB§ 49 Abs. 1 StGB§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 314/26
Ob der Abstand zwischen Tat und Urteil ausdrücklich strafmildernd erörtert werden muss, hängt von einer einzelfallbezogenen Gesamtwürdigung und seiner Wechselwirkung mit den übrigen Zumessungsumständen ab.
§ 46 StGB§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO§ 337 Abs. 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 1. Strafsenat · Beschluss · 1 StR 164/26
Trägt ein Befangenheitsgesuch konkrete Umstände vor, die über die bloße Mitwirkung an einer nachteiligen Vorentscheidung hinausgehen und eine inhaltliche Prüfung erfordern, dürfen die abgelehnten Richter es nicht selbst als unzulässig verwerfen. Ein Verstoß kann den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO begründen.
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG§ 24 Abs. 2 StPO§ 26 Abs. 3 StPO
Entscheidung einordnen →Bayerisches Oberstes Landesgericht · 6. Strafsenat · Beschluss · 206 StRR 166/26
Wird eine Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet, muss der Urkundsbeamte an der Ausgestaltung mitwirken und die volle Verantwortung für den Inhalt übernehmen. Das bloße Abschreiben oder formale Umkleiden eines Eigenschriftsatzes genügt nicht.
§ 345 Abs. 2 StPO§ 344 StPO§ 349 Abs. 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 294/26
Ein Verwerfungsbeschluss nach § 349 Abs. 2 StPO ist bei elektronischer Aktenführung erlassen, sobald alle berufenen Senatsmitglieder ihn qualifiziert elektronisch signiert und in den Geschäftsgang gegeben haben. Eine erst danach eingegangene Revisionsrücknahme ist gegenstandslos.
§ 32b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 StPO§ 349 Abs. 2 StPO§ 3 BStrafAktFV
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 2. Strafsenat · Beschluss · 2 StR 259/26
Trägt die Revisionsschrift nur die einfache Signatur eines Rechtsanwalts, wird aber aus dem beA einer anderen Rechtsanwältin versandt, ist die Einlegung nicht formgerecht.
§ 32a Abs. 3 und 4 StPO§ 32d Satz 2 StPO§ 341 Abs. 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 148/26
Ob ein strafbefreiender Rücktritt vorliegt, richtet sich nach dem Vorstellungsbild unmittelbar nach der letzten Ausführungshandlung. Ein außertatbestandliches Ziel und erst später wahrgenommene Hindernisse ersetzen diese Prüfung nicht.
§ 24 Abs. 2 StGB§ 315b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Beschluss · 6 StR 193/26
Der BGH beanstandet mehrere Wertungsfehler: tatsächliche Unbestraftheit, langer Zeitablauf und nur für einzelne Taten festgestellte Umstände waren nicht korrekt berücksichtigt.
§ 337 Abs. 1 StPO§ 349 Abs. 4 StPO§ 353 Abs. 2 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Urteil · 5 StR 691/25
Das Tatgericht darf Zweifel haben; seine Gründe müssen aber widerspruchsfrei erklären, wie Zeugenaussage, Nachrichten und sonstige Beweismittel bewertet wurden.
§ 261 StPO§ 337 Abs. 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 538/25
Eine Strafrahmenverschiebung wegen Aufklärungshilfe setzt voraus, dass die Angaben eine reale Verurteilungsmöglichkeit für Beteiligte der aufgedeckten Tat schaffen oder hierzu wesentlich beitragen. Wird die Beteiligung eines bereits Verstorbenen offenbart, fehlt dieser Aufklärungserfolg.
§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 StGB§ 49 Abs. 1 StGB§ 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 100/26
Noch vorhandene betrügerisch erlangte Smartphones waren vorrangig als Tatertrag einzuziehen; Wertersatz, Aufwendungen und § 357 StPO waren getrennt zu prüfen.
§ 73 Abs. 1 StGB§ 73c StGB§ 73d Abs. 1 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 1. Strafsenat · Beschluss · 1 StR 156/26
Eine wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch hindert das Revisionsgericht nicht daran, ein Verfahrenshindernis wegen fehlender Anklage zu berücksichtigen.
§ 206a Abs. 1 StPO§ 349 Abs. 2 und 4 StPO§ 354 Abs. 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 228/26
Ohne klare Daten zu Tatzeiten, Rechtskraft, früherer Sachentscheidung und Vollstreckungsstand lässt sich eine Zäsurwirkung revisionsgerichtlich nicht zuverlässig prüfen.
§ 55 StGB§ 337 Abs. 1 StPO§ 349 Abs. 4 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 135/26
Eine Verurteilung nach § 145a StGB setzt Feststellungen dazu voraus, dass die Weisung rechtsfehlerfrei und im Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich als strafbewehrt bezeichnet ist. Außerdem muss der konkrete Verstoß den Maßregelzweck tatsächlich gefährdet haben.
§ 145a Satz 1 StGB§ 68b Abs. 1 StGBArt. 103 Abs. 2 GG
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 3. Strafsenat · Beschluss · 3 StR 97/26
Auch dienstliche Äußerungen eines Polizeibeamten können nichtöffentlich gesprochenes Wort sein; eine heimliche Aufnahme ist grundsätzlich unbefugt, wenn eine offene Aufzeichnung nach § 136 Abs. 4 StPO nicht beantragt wurde.
§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB§ 34 StGB§ 136 Abs. 4 Satz 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Urteil · 6 StR 395/25
Die bloße Wiedergabe einer über Verteidiger abgegebenen Einlassung ersetzt keine tatgerichtliche Beweiswürdigung; Formalgeständnisse haben nur erheblich verminderten Beweiswert.
§ 239a Abs. 1 StGB§ 239b Abs. 1 StGB§ 337 Abs. 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bayerisches Oberstes Landesgericht · 3. Strafsenat · Beschluss · 203 StRR 17/26
Beim Darlehensbetrug sind die ausgezahlte Valuta und die Werthaltigkeit des Rückzahlungsanspruchs einschließlich Bonität und Sicherheiten gegenüberzustellen. Eine ehrverletzende Äußerung darf erst nach einer kontextbezogenen Grundrechtsabwägung als Beleidigung bewertet werden.
§ 263 Abs. 1 StGB§ 185 StGB§ 193 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 1. Strafsenat · Beschluss · 1 StR 497/24
Bei handelsgestützter Marktmanipulation unterliegt grundsätzlich der gesamte Verkaufserlös der Einziehung. Auch leichtfertige Verbotsunkenntnis hindert das Abzugsverbot für bewusst eingesetzte Finanzinstrumente nicht.
§ 17 Satz 2 StGB§ 73 Abs. 1 StGB§ 73c Satz 1 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 2. Strafsenat · Beschluss · 2 StR 516/24
Selbst ein objektiv schwerwiegender Verfahrensfehler genügt für § 339 StGB nicht, wenn die Feststellungen keine bewusste Abkehr von Recht und Gesetz zur Verfolgung sachfremder Ziele belegen.
§ 339 StGB§ 349 Abs. 4 StPO§ 354 Abs. 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Beschluss · 6 StR 151/26
Weicht eine Aussage in der Hauptverhandlung im Kerngeschehen von früheren Angaben ab, darf dies nicht ohne tragfähige Begründung als bloße erinnerungsbedingte Aussagereduktion behandelt werden. Erforderlich bleibt eine umfassende Gesamtwürdigung von Aussageinhalt und Aussageentwicklung.
§ 261 StPO§ 267 Abs. 1 StPO§ 337 Abs. 1 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 2. Strafsenat · Urteil · 2 StR 57/25
Auch ein tausendseitiges Anlagenkonvolut wahrt § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht, wenn der für die einzelne Verfahrensrüge maßgebliche Stoff nicht eigenständig, vollständig und verständlich aufbereitet ist. Eine gesonderte Inbegriffsrüge hatte dagegen Erfolg, weil eingeführte Chatnachrichten erörterungsbedürftig waren.
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO§ 261 StPO§ 338 Nr. 8 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 202/26
Auch ein Mittäter haftet nicht automatisch für den Wert der gesamten Tatbeute. Einziehung setzt tatsächliche oder wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt voraus; einem Fahrer, der nur seinen Tatlohn erhielt, kann ohne weitere Feststellungen nur dieser Betrag zugerechnet werden.
§ 73 Abs. 1 StGB§ 73c Satz 1 StGB§ 349 Abs. 2 und 4 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 2. Strafsenat · Beschluss · 2 StR 148/26
Beim nicht selbst zustechenden Mittäter belegt die Zustimmung zu einem Messereinsatz und zu potenziell lebensgefährlichen Verletzungen nicht ohne Weiteres bedingten Tötungsvorsatz. Erforderlich ist eine auf seine Person und seinen Tatbeitrag bezogene Gesamtwürdigung.
§ 15 StGB§ 22 StGB§ 23 Abs. 1 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 1. Strafsenat · Beschluss · 1 StR 151/26
Der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB war in Höhe des wirksamen Verzichts auf sichergestelltes Bargeld erloschen; die weitergehende Wertersatzeinziehung musste entfallen.
§ 73 StGB§ 73c StGB§ 349 Abs. 4 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 1. Strafsenat · Beschluss · 1 StR 269/25
Das Angehörigen-Zeugnisverweigerungsrecht erlischt jedenfalls dann, wenn das Verfahren nach Erfüllung einer Auflage gemäß § 153a StPO endgültig eingestellt ist und eine weitere Verfolgung als Verbrechen ausgeschlossen werden kann. Eine spätere Änderung muss bei beweismittelbezogenen Ablehnungsgründen grundsätzlich durch einen neuen Beweisantrag aufgegriffen werden.
§ 52 Abs. 1 und 3 StPO§ 153a Abs. 1 und 2 StPO§ 244 Abs. 2 und 3 StPO
Entscheidung einordnen →Bayerisches Oberstes Landesgericht · 6. Strafsenat · Beschluss · 206 StRR 110/26
Für eine lebensgefährdende Behandlung nach § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG genügt ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften nicht. Das Tatgericht muss die risikoerhöhenden Umstände der konkreten Beförderung feststellen und nachvollziehbar würdigen.
§ 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 AufenthG§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB§ 337 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 2. Strafsenat · Urteil · 2 StR 404/25
Der Zweifelssatz darf die Prüfung der Freiwilligkeit eines Rücktritts erst abschließen, wenn äußere Zwangslagen und ihre Bedeutung für das Vorstellungsbild des Täters umfassend gewürdigt worden sind.
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB§§ 22, 23 Abs. 1 StGB§ 212 Abs. 1 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 1. Strafsenat · Beschluss · 1 StR 119/26
Ein gesperrtes Nutzerkonto und die Abordnung eines Richters genügen nicht ohne weitere Prüfung, um dessen Verhinderung bei der elektronischen Urteilsunterzeichnung anzunehmen.
§ 275 Abs. 1 und 2 StPO§ 338 Nr. 7 StPO§ 349 Abs. 4 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Beschluss · 6 StR 76/26
Diagnose und Ergebnis eines Gutachtens genügen nicht: Das Urteil muss die wesentlichen Anknüpfungspunkte zur Schuldfähigkeit und zum Zusammenhang zwischen Zustand und Tat wiedergeben.
§ 20 StGB§ 21 StGB§ 63 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 2. Strafsenat · Beschluss · 2 StR 353/25
Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verlangt die Neufassung des § 64 StGB tatsächliche Anhaltspunkte für eine Erfolgswahrscheinlichkeit höheren Grades.
§ 64 Satz 2 StGB§ 246a Abs. 1 StPO§ 349 Abs. 4 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 3. Strafsenat · Urteil · 3 StR 409/25
Beschränkt das Tatgericht die Strafverfolgung wirksam auf eine bestimmte Gesetzesverletzung, darf es ausgeschiedene rechtliche Gesichtspunkte erst nach förmlicher Wiedereinbeziehung prüfen. Der BGH tendiert dazu, die unterbliebene Wiedereinbeziehung nur auf eine ordnungsgemäß ausgeführte Verfahrensrüge zu kontrollieren.
§ 154a Abs. 2 und 3 StPO§ 264 Abs. 1 StPO§ 265 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Urteil · 6 StR 189/25
Ein Tatgericht darf eine Zeugenaussage nicht ohne konkrete Anhaltspunkte pauschal als unwahr unterstellen und seine Überzeugung von der Widerlegung dieser Nullhypothese abhängig machen. Zu prüfen sind die im Einzelfall tatsächlich aufdrängenden Alternativerklärungen und sämtliche aussagekräftigen Beweisanzeichen.
§ 261 StPO§ 337 Abs. 1 StPO§ 353 Abs. 2 StPO
Entscheidung einordnen →Bayerisches Oberstes Landesgericht · 2. Strafsenat · Beschluss · 202 StRR 39/25
Bei elektronischer Aktenführung verlangt § 32b Abs. 1 Satz 2 StPO eine qualifizierte elektronische Signatur nur für Dokumente, die ausdrücklich zu unterschreiben oder zu unterzeichnen sind. Für die Anklageschrift genügt regelmäßig der Namenszusatz der verantwortlichen Staatsanwältin oder des verantwortlichen Staatsanwalts.
§ 32b Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO§ 168 Satz 4 StPO§ 200 StPO
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