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BGH und Oberlandesgerichte · Stand 11. September 2026

Aktuelle Revisionsrechtsprechung.

Eine täglich überwachte Auswahl revisionsrechtlich bedeutsamer Entscheidungen der Strafsenate des Bundesgerichtshofs und aller deutschen Oberlandesgerichte – mit Originalquelle, präziser Kernaussage und Einordnung für die Verteidigungspraxis.

Redaktioneller Ansatz

Originalentscheidung zuerst. Praxiseinordnung danach.

Jede Besprechung beruht auf der amtlich veröffentlichten Entscheidung des jeweiligen Gerichts oder der Landesjustiz. Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen und ECLI werden getrennt ausgewiesen. Die Praxiseinordnung unterscheidet zwischen dem tragenden Rechtssatz und den Folgerungen für die Prüfung eines konkreten Urteils.

Die Auswahl ist keine bloße Nachrichtensammlung. Aufgenommen werden Entscheidungen, die ein wiederkehrendes Prüfungsfeld der Revision verdeutlichen oder die Anforderungen an Urteilsgründe, Verfahrensrügen oder Rechtsfolgenentscheidungen konkretisieren.

Redaktion und Aktualisierung →
Themen und Kategorien

Rechtsprechung nach Prüfungsfeld.

Amtliche Primärquellen

Jüngste Einordnungen.

Sortiert nach Entscheidungsdatum. Alle Fundstellen führen unmittelbar zur amtlichen Veröffentlichungsseite und, soweit vorhanden, zum Original-PDF des Gerichts.

Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 357/26

Koks-Taxi: Besitzmenge ist für jede einzelne Fahrt festzustellen

Bei einem Auslieferungsfahrer darf für den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht auf den Gesamtvorrat eines anderen abgestellt werden. Entscheidend ist die Wirkstoffmenge, die der Fahrer bei der jeweiligen Auslieferungsfahrt tatsächlich gleichzeitig besaß.

§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG§ 349 Abs. 2 und 4 StPO§ 353 Abs. 2 StPO
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 150/26

Rücktrittshorizont muss im Urteil festgestellt werden

Verurteilt das Tatgericht wegen eines versuchten Delikts, muss es regelmäßig das Vorstellungsbild des Angeklagten nach der letzten Ausführungshandlung feststellen. Bleibt offen, ob der Versuch fehlgeschlagen, beendet oder unbeendet war, kann der Schuldspruch keinen Bestand haben.

§ 24 Abs. 1 StGB§ 123 Abs. 2 StGB§ 224 Abs. 1 und 2 StGB
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Verfahrensrecht

Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 202/26

Pflichtverteidiger: Interne Weisung begrenzt Befugnisse nicht

Ein Angeklagter kann die gesetzlichen Befugnisse seines Pflichtverteidigers nicht durch eine interne Aufgabenverteilung beschränken. Eine fristgerechte Sachrüge begründet die einheitliche Revision wirksam; verspätete Verfahrensrügen können deshalb regelmäßig nicht über Wiedereinsetzung nachgeholt werden.

§ 46 Abs. 1 StPO§ 140 ff. StPO§§ 143, 143a StPO
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Strafzumessung

Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 265/26

Strafrahmenwahl: Täter-Opfer-Ausgleich bereits beim minder schweren Fall prüfen

Bejaht das Tatgericht den vertypten Milderungsgrund des § 46a StGB, muss es zunächst prüfen, ob dieser zusammen mit den allgemeinen Milderungsgründen einen minder schweren Fall begründet. Erst danach darf es auf eine Milderung des Regelstrafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB ausweichen.

§ 46a StGB§ 49 Abs. 1 StGB§ 224 Abs. 1 Alt. 1 und 2 StGB
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Verfahrensrecht

Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 131/26

Befangenheitsrüge: Entscheidenden Gesprächsvermerk vollständig vorlegen

Stützt sich eine Befangenheitsrüge auf Äußerungen in einem Rechtsgespräch, muss die Revisionsbegründung den Vermerk vorlegen, aus dem sich deren Kontext ergeben kann. Für eine Aufklärungsrüge genügt zudem kein Beweisziel; erforderlich ist eine bestimmte Beweistatsache.

§ 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO§ 244 Abs. 2 StPO§ 338 Nr. 3 StPO
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 24/26

Eingehungsbetrug: Urteilsgründe müssen Täuschung und Irrtum für jede Tat belegen

Eine Verurteilung wegen Eingehungsbetrugs muss erkennen lassen, über welche konkrete Tatsache der Angeklagte täuschte und welchem Irrtum der Vertragspartner deshalb unterlag. Bei einem erkennbar risikobehafteten Geschäftsmodell genügt der allgemeine Hinweis auf Lieferprobleme nicht.

§ 263 Abs. 1 StGB§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB§ 261 StPO
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Verfahrensrecht

Bundesgerichtshof · 1. Strafsenat · Beschluss · 1 StR 164/26

Befangenheitsantrag: Abgelehnte Richter dürfen nicht in eigener Sache entscheiden

Trägt ein Befangenheitsgesuch konkrete Umstände vor, die über die bloße Mitwirkung an einer nachteiligen Vorentscheidung hinausgehen und eine inhaltliche Prüfung erfordern, dürfen die abgelehnten Richter es nicht selbst als unzulässig verwerfen. Ein Verstoß kann den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO begründen.

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG§ 24 Abs. 2 StPO§ 26 Abs. 3 StPO
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Verfahrensrecht

Bayerisches Oberstes Landesgericht · 6. Strafsenat · Beschluss · 206 StRR 166/26

Revisionsbegründung zu Protokoll: Bloßes Abschreiben wahrt § 345 Abs. 2 StPO nicht

Wird eine Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet, muss der Urkundsbeamte an der Ausgestaltung mitwirken und die volle Verantwortung für den Inhalt übernehmen. Das bloße Abschreiben oder formale Umkleiden eines Eigenschriftsatzes genügt nicht.

§ 345 Abs. 2 StPO§ 344 StPO§ 349 Abs. 1 StPO
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Verfahrensrecht

Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 294/26

Späte Revisionsrücknahme nach elektronischem Verwerfungsbeschluss ist wirkungslos

Ein Verwerfungsbeschluss nach § 349 Abs. 2 StPO ist bei elektronischer Aktenführung erlassen, sobald alle berufenen Senatsmitglieder ihn qualifiziert elektronisch signiert und in den Geschäftsgang gegeben haben. Eine erst danach eingegangene Revisionsrücknahme ist gegenstandslos.

§ 32b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 StPO§ 349 Abs. 2 StPO§ 3 BStrafAktFV
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 148/26

Rücktrittshorizont ist auf die letzte Ausführungshandlung zu beziehen

Ob ein strafbefreiender Rücktritt vorliegt, richtet sich nach dem Vorstellungsbild unmittelbar nach der letzten Ausführungshandlung. Ein außertatbestandliches Ziel und erst später wahrgenommene Hindernisse ersetzen diese Prüfung nicht.

§ 24 Abs. 2 StGB§ 315b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
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Strafzumessung

Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 538/25

Aufklärungshilfe: Angaben zu einem Verstorbenen eröffnen § 46b StGB nicht

Eine Strafrahmenverschiebung wegen Aufklärungshilfe setzt voraus, dass die Angaben eine reale Verurteilungsmöglichkeit für Beteiligte der aufgedeckten Tat schaffen oder hierzu wesentlich beitragen. Wird die Beteiligung eines bereits Verstorbenen offenbart, fehlt dieser Aufklärungserfolg.

§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 StGB§ 49 Abs. 1 StGB§ 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 135/26

Führungsaufsicht: Strafbewehrte Weisung und Gefährdung müssen belegt sein

Eine Verurteilung nach § 145a StGB setzt Feststellungen dazu voraus, dass die Weisung rechtsfehlerfrei und im Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich als strafbewehrt bezeichnet ist. Außerdem muss der konkrete Verstoß den Maßregelzweck tatsächlich gefährdet haben.

§ 145a Satz 1 StGB§ 68b Abs. 1 StGBArt. 103 Abs. 2 GG
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Beweiswürdigung

Bayerisches Oberstes Landesgericht · 3. Strafsenat · Beschluss · 203 StRR 17/26

Eingehungsbetrug: Kreditrisiko konkret bewerten – Meinungsfreiheit abwägen

Beim Darlehensbetrug sind die ausgezahlte Valuta und die Werthaltigkeit des Rückzahlungsanspruchs einschließlich Bonität und Sicherheiten gegenüberzustellen. Eine ehrverletzende Äußerung darf erst nach einer kontextbezogenen Grundrechtsabwägung als Beleidigung bewertet werden.

§ 263 Abs. 1 StGB§ 185 StGB§ 193 StGB
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Beschluss · 6 StR 151/26

Aussage gegen Aussage: Widerspruch im Kerngeschehen ist keine bloße Aussagereduktion

Weicht eine Aussage in der Hauptverhandlung im Kerngeschehen von früheren Angaben ab, darf dies nicht ohne tragfähige Begründung als bloße erinnerungsbedingte Aussagereduktion behandelt werden. Erforderlich bleibt eine umfassende Gesamtwürdigung von Aussageinhalt und Aussageentwicklung.

§ 261 StPO§ 267 Abs. 1 StPO§ 337 Abs. 1 StPO
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Verfahrensrecht

Bundesgerichtshof · 2. Strafsenat · Urteil · 2 StR 57/25

Verfahrensrüge: 9.292 Seiten ersetzen keinen gezielten Tatsachenvortrag

Auch ein tausendseitiges Anlagenkonvolut wahrt § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht, wenn der für die einzelne Verfahrensrüge maßgebliche Stoff nicht eigenständig, vollständig und verständlich aufbereitet ist. Eine gesonderte Inbegriffsrüge hatte dagegen Erfolg, weil eingeführte Chatnachrichten erörterungsbedürftig waren.

§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO§ 261 StPO§ 338 Nr. 8 StPO
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Einziehung

Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 202/26

Einziehung: Mittäterschaft ersetzt keine Mitverfügungsgewalt

Auch ein Mittäter haftet nicht automatisch für den Wert der gesamten Tatbeute. Einziehung setzt tatsächliche oder wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt voraus; einem Fahrer, der nur seinen Tatlohn erhielt, kann ohne weitere Feststellungen nur dieser Betrag zugerechnet werden.

§ 73 Abs. 1 StGB§ 73c Satz 1 StGB§ 349 Abs. 2 und 4 StPO
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Verfahrensrecht

Bundesgerichtshof · 1. Strafsenat · Beschluss · 1 StR 269/25

Zeugnisverweigerungsrecht nach § 153a-Einstellung

Das Angehörigen-Zeugnisverweigerungsrecht erlischt jedenfalls dann, wenn das Verfahren nach Erfüllung einer Auflage gemäß § 153a StPO endgültig eingestellt ist und eine weitere Verfolgung als Verbrechen ausgeschlossen werden kann. Eine spätere Änderung muss bei beweismittelbezogenen Ablehnungsgründen grundsätzlich durch einen neuen Beweisantrag aufgegriffen werden.

§ 52 Abs. 1 und 3 StPO§ 153a Abs. 1 und 2 StPO§ 244 Abs. 2 und 3 StPO
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Beweiswürdigung

Bayerisches Oberstes Landesgericht · 6. Strafsenat · Beschluss · 206 StRR 110/26

Lebensgefährdende Schleusung: Urteilsgründe müssen die konkrete Gefahrenlage belegen

Für eine lebensgefährdende Behandlung nach § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG genügt ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften nicht. Das Tatgericht muss die risikoerhöhenden Umstände der konkreten Beförderung feststellen und nachvollziehbar würdigen.

§ 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 AufenthG§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB§ 337 StPO
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Verfahrensrecht

Bundesgerichtshof · 3. Strafsenat · Urteil · 3 StR 409/25

§ 154a StPO: Wirksame Beschränkung begrenzt die Kognitionspflicht

Beschränkt das Tatgericht die Strafverfolgung wirksam auf eine bestimmte Gesetzesverletzung, darf es ausgeschiedene rechtliche Gesichtspunkte erst nach förmlicher Wiedereinbeziehung prüfen. Der BGH tendiert dazu, die unterbliebene Wiedereinbeziehung nur auf eine ordnungsgemäß ausgeführte Verfahrensrüge zu kontrollieren.

§ 154a Abs. 2 und 3 StPO§ 264 Abs. 1 StPO§ 265 StPO
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Urteil · 6 StR 189/25

Beweiswürdigung: Die Nullhypothese ist keine richterliche Beweisregel

Ein Tatgericht darf eine Zeugenaussage nicht ohne konkrete Anhaltspunkte pauschal als unwahr unterstellen und seine Überzeugung von der Widerlegung dieser Nullhypothese abhängig machen. Zu prüfen sind die im Einzelfall tatsächlich aufdrängenden Alternativerklärungen und sämtliche aussagekräftigen Beweisanzeichen.

§ 261 StPO§ 337 Abs. 1 StPO§ 353 Abs. 2 StPO
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Verfahrensrecht

Bayerisches Oberstes Landesgericht · 2. Strafsenat · Beschluss · 202 StRR 39/25

Elektronische Anklageschrift: Einfache Signatur genügt regelmäßig

Bei elektronischer Aktenführung verlangt § 32b Abs. 1 Satz 2 StPO eine qualifizierte elektronische Signatur nur für Dokumente, die ausdrücklich zu unterschreiben oder zu unterzeichnen sind. Für die Anklageschrift genügt regelmäßig der Namenszusatz der verantwortlichen Staatsanwältin oder des verantwortlichen Staatsanwalts.

§ 32b Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO§ 168 Satz 4 StPO§ 200 StPO
Entscheidung einordnen →
Dauerhaft pflegbare Struktur

Jede neue Entscheidung folgt demselben Prüfungsraster.

  1. 01Identifizieren

    Gericht, Senat, Datum, Aktenzeichen, ECLI und Primärquelle.

  2. 02Verdichten

    Kernaussage und tragende Erwägungen ohne Verkürzung des Kontexts.

  3. 03Einordnen

    Konkrete Bedeutung für Rügeart, Prüfungsumfang und Rechtsfolge.

  4. 04Verknüpfen

    Interne Links zu den fachlich passenden Revisionsseiten.

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