· 5 StR 265/26
Anwaltlich verantwortet von Rechtsanwalt Markus Chilcott
Revisionsrecht verstehen.
Aktuelle Rechtsprechung präzise einordnen.
Dieses Fachportal ordnet Entscheidungen der Strafsenate des BGH, des BayObLG und aller deutschen Oberlandesgerichte anhand amtlicher Volltexte ein und erklärt die zentralen Regeln der strafrechtlichen Revision.
Informationsportal zur strafrechtlichen Revision
Eine Revision gewinnt nicht durch Lautstärke. Sie gewinnt durch den Rechtsfehler, der erkannt, vollständig vorgetragen und überzeugend eingeordnet wird.
Das Revisionsgericht verhandelt den Fall grundsätzlich nicht noch einmal. Es überprüft das Urteil auf Rechtsfehler. Deshalb entscheidet die Qualität der juristischen Analyse – nicht die Wiederholung der Beweisaufnahme.
Wir trennen konsequent zwischen verständlichem Unbehagen am Urteil und einem revisiblen Fehler. Das schafft früh Klarheit über die rechtlichen Ansatzpunkte, die erforderlichen Unterlagen und die realistische Strategie.
Vier Ebenen.
Kein blinder Fleck.
Ein Revisionsmandat wird nicht mit einer Standardschrift bearbeitet. Ausgangspunkt sind Urteil, Hauptverhandlungsprotokoll und der konkrete Verfahrensgang.
Zulässigkeit & Fristen
Statthaftigkeit, Beschwer, Einlegung, Zustellung und die nicht verlängerbare Begründungsfrist.
Mehr erfahren →02Verfahrensrügen
Chronologische Fehlersuche vom Eröffnungsbeschluss bis zur Urteilsverkündung – mit Blick auf § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO.
Mehr erfahren →03Sachrüge
Prüfung von Feststellungen, Beweiswürdigung, Subsumtion und Strafzumessung anhand der schriftlichen Urteilsgründe.
Mehr erfahren →04Beruhen & Strategie
Nicht jeder Fehler führt zur Aufhebung. Entscheidend ist, ob das Urteil auf ihm beruhen kann – und welche Rügen tragen.
Mehr erfahren →Keine neue Beweisaufnahme.
Eine neue rechtliche Prüfung.
Ablauf des Revisionsverfahrens →
RechtsanwaltMarkus Chilcott
Revision ist Spezialarbeit.
Rechtsanwalt Markus Chilcott ist seit mehr als 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und übernimmt Revisionsmandate bundesweit.
Die Bearbeitung beginnt mit einer nüchternen Bestandsaufnahme: Welche Entscheidung ist angefochten? Welche Fristen laufen? Welche Teile der Akte sind unverzichtbar? Welche Verfahrensvorgänge müssen rekonstruiert werden? Erst dann folgt die Bewertung der möglichen Rügen.
- Fokus auf Strafrecht und Strafprozessrecht
- Persönliche Analyse der Revisionsansätze
- Bundesweite Zusammenarbeit mit Instanzverteidigern
- Klare Einschätzung ohne Erfolgsversprechen
So wird eine Revision methodisch geprüft.
Frist klären
Verkündung, Zustellung und bisherige Erklärungen werden sofort erfasst.
Unterlagen sichern
Urteil, Protokoll, Anträge, Beschlüsse und relevante Aktenteile werden beschafft.
Fehler prüfen
Der Verfahrensgang wird chronologisch und das Urteil sachlich-rechtlich analysiert.
Revision begründen
Tragfähige Rügen werden vollständig, präzise und fristgerecht ausgearbeitet.
Verfahren begleiten
Wir reagieren auf Stellungnahmen und vertreten bis zur Entscheidung und gegebenenfalls in neuer Hauptverhandlung.
Neue Maßstäbe von BGH und Oberlandesgerichten.
Ausgewählte aktuelle Entscheidungen der Strafsenate – geprüft am amtlichen Original, mit Kernaussage und Bedeutung für die Revisionspraxis.
· 5 StR 125/26
Bloße Vermutungen dürfen eine Strafrahmenmilderung nicht tragen
Eine Versuchsmilderung muss auf einer Gesamtwürdigung festgestellter Tatsachen beruhen. Weder eine unbelegte familiäre Zwangslage noch nicht einschlägige Vorstrafen dürfen ohne tragfähige Begründung strafmildernd wirken.Einordnung lesen →· 4 StR 24/26
Eingehungsbetrug: Urteilsgründe müssen Täuschung und Irrtum für jede Tat belegen
Eine Verurteilung wegen Eingehungsbetrugs muss erkennen lassen, über welche konkrete Tatsache der Angeklagte täuschte und welchem Irrtum der Vertragspartner deshalb unterlag. Bei einem erkennbar risikobehafteten Geschäftsmodell genügt der allgemeine Hinweis auf Lieferprobleme nicht.Einordnung lesen →Fachinformation hier. Mandatsaufnahme auf der Kanzleiseite.
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Wo beginnt der Einstieg in das Revisionsrecht?+
Die Grundlagenbereiche erklären zunächst Fristen, Verfahrensrüge, Sachrüge und den Ablauf des Revisionsverfahrens. Von dort führen die Verweise zu den jeweils passenden aktuellen Entscheidungen.
Wie werden neue Gerichtsentscheidungen aufbereitet?+
Jede Einordnung nennt Gericht, Datum, Aktenzeichen und amtliche Quelle. Kernaussage, tragende Maßstäbe und Bedeutung für die Revisionsprüfung werden anschließend getrennt dargestellt.
Wer verantwortet die Inhalte des Fachportals?+
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