Urteil verkündet?Die Revision muss grundsätzlich binnen einer Woche eingelegt werden.Zur Mandatsseite
Fachportal · Revision im Strafrecht

Anwaltlich verantwortet von Rechtsanwalt Markus Chilcott

Revisionsrecht verstehen.
Aktuelle Rechtsprechung präzise einordnen.

Dieses Fachportal ordnet Entscheidungen der Strafsenate des BGH, des BayObLG und aller deutschen Oberlandesgerichte anhand amtlicher Volltexte ein und erklärt die zentralen Regeln der strafrechtlichen Revision.

amtliche QuellenGrundlage jeder Entscheidungsanalyse
BGH & OLGbundesweites Gerichtsmonitoring
fortlaufendfachlich geprüft und aktualisiert

Informationsportal zur strafrechtlichen Revision

Eine Revision gewinnt nicht durch Lautstärke. Sie gewinnt durch den Rechtsfehler, der erkannt, vollständig vorgetragen und überzeugend eingeordnet wird.

Das Revisionsgericht verhandelt den Fall grundsätzlich nicht noch einmal. Es überprüft das Urteil auf Rechtsfehler. Deshalb entscheidet die Qualität der juristischen Analyse – nicht die Wiederholung der Beweisaufnahme.

Wir trennen konsequent zwischen verständlichem Unbehagen am Urteil und einem revisiblen Fehler. Das schafft früh Klarheit über die rechtlichen Ansatzpunkte, die erforderlichen Unterlagen und die realistische Strategie.

Revisionsprüfung mit System

Vier Ebenen.
Kein blinder Fleck.

Ein Revisionsmandat wird nicht mit einer Standardschrift bearbeitet. Ausgangspunkt sind Urteil, Hauptverhandlungsprotokoll und der konkrete Verfahrensgang.

Revision ist keine Berufung

Keine neue Beweisaufnahme.
Eine neue rechtliche Prüfung.

Ablauf des Revisionsverfahrens →
BerufungRevision
Neue TatsacheninstanzRechtskontrolle
Zeugen können erneut gehört werdenPrüfung anhand von Urteil, Protokoll und Akten
Neue Beweiswürdigung möglichBeweiswürdigung nur auf Rechtsfehler überprüfbar
Ziel: neues SachurteilZiel: Aufhebung oder Korrektur des Urteils
Rechtsanwalt Markus Chilcott, Strafverteidiger für Revision im StrafrechtRechtsanwalt
Markus Chilcott
Persönliche Verantwortung

Revision ist Spezialarbeit.

Rechtsanwalt Markus Chilcott ist seit mehr als 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und übernimmt Revisionsmandate bundesweit.

Die Bearbeitung beginnt mit einer nüchternen Bestandsaufnahme: Welche Entscheidung ist angefochten? Welche Fristen laufen? Welche Teile der Akte sind unverzichtbar? Welche Verfahrensvorgänge müssen rekonstruiert werden? Erst dann folgt die Bewertung der möglichen Rügen.

  • Fokus auf Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Persönliche Analyse der Revisionsansätze
  • Bundesweite Zusammenarbeit mit Instanzverteidigern
  • Klare Einschätzung ohne Erfolgsversprechen
Profil und Arbeitsweise
Vom Urteil zur Rechtskontrolle

So wird eine Revision methodisch geprüft.

01

Frist klären

Verkündung, Zustellung und bisherige Erklärungen werden sofort erfasst.

02

Unterlagen sichern

Urteil, Protokoll, Anträge, Beschlüsse und relevante Aktenteile werden beschafft.

03

Fehler prüfen

Der Verfahrensgang wird chronologisch und das Urteil sachlich-rechtlich analysiert.

04

Revision begründen

Tragfähige Rügen werden vollständig, präzise und fristgerecht ausgearbeitet.

05

Verfahren begleiten

Wir reagieren auf Stellungnahmen und vertreten bis zur Entscheidung und gegebenenfalls in neuer Hauptverhandlung.

Aktuelle Revisionsrechtsprechung

Neue Maßstäbe von BGH und Oberlandesgerichten.

Ausgewählte aktuelle Entscheidungen der Strafsenate – geprüft am amtlichen Original, mit Kernaussage und Bedeutung für die Revisionspraxis.

Alle Entscheidungen ansehen
Klare Aufgabenteilung der beiden Domains

Fachinformation hier. Mandatsaufnahme auf der Kanzleiseite.

Dieses Portal bleibt auf Rechtsprechung, Verfahrensrüge, Sachrüge und Revisionssystematik konzentriert. Fristklärung, Unterlagenübergabe und die 24 aktuellen Standorte finden Sie auf der eigenständigen Mandatsseite.

Zur Kanzleiseite für Revision
FachportalRechtsprechungNeue Entscheidungen aus amtlichen QuellenEntscheidungen lesen →
FachportalMethodikFristen, Verfahrensrüge und SachrügeGrundlagen lesen →
Mandatsseite24 StandorteFristklärung und persönliche ErreichbarkeitStandorte ansehen →
MandatsseiteKontaktGericht, Aktenzeichen und VerkündungsdatumMandat anfragen →
Orientierung im Fachportal

So finden Sie schnell die passende Fachinformation.

Wo beginnt der Einstieg in das Revisionsrecht?+

Die Grundlagenbereiche erklären zunächst Fristen, Verfahrensrüge, Sachrüge und den Ablauf des Revisionsverfahrens. Von dort führen die Verweise zu den jeweils passenden aktuellen Entscheidungen.

Wie werden neue Gerichtsentscheidungen aufbereitet?+

Jede Einordnung nennt Gericht, Datum, Aktenzeichen und amtliche Quelle. Kernaussage, tragende Maßstäbe und Bedeutung für die Revisionsprüfung werden anschließend getrennt dargestellt.

Wer verantwortet die Inhalte des Fachportals?+

Rechtsanwalt Markus Chilcott verantwortet die juristische Einordnung. Die redaktionelle Methode, Quellenpraxis und Aktualisierung sind auf einer eigenen Redaktionsseite erläutert.

Alle Fragen zur Revision
Konkretes Urteil und laufende Frist?

Die Mandatsaufnahme erfolgt auf der eigenständigen Kanzleiseite.

Dort finden Sie die Frist-Checkliste, Kontaktwege, Unterlagenhinweise und sämtliche 24 aktuellen Standorte.

RechtsprechungMandat anfragen