Erfolgsaussichten der Revision
Eine seriöse Kanzlei verspricht keine Aufhebung, bevor Urteil, Protokoll und Verfahrensakte geprüft sind. Selbst ein erkennbarer Fehler führt nur dann zum Erfolg, wenn die Revision zulässig ist und das Urteil auf dem Fehler beruht oder ein absoluter Revisionsgrund vorliegt.
Die vier Prüfsteine
Ist die Revision zulässig?
Statthaftigkeit, Beschwer, Fristen, Form und ein wirksamer Revisionsantrag müssen gesichert sein.
Liegt ein Rechtsfehler vor?
Das Verfahren oder die Anwendung materiellen Rechts muss den gesetzlichen Anforderungen widersprechen.
Kann der Fehler geprüft werden?
Eine Verfahrensrüge muss vollständig vorgetragen und nachweisbar sein; die Sachrüge ist auf die schriftlichen Urteilsgründe begrenzt.
Beruht das Urteil darauf?
Bei relativen Fehlern muss zumindest möglich sein, dass ohne den Verstoß anders entschieden worden wäre.
Was kein Revisionsgrund ist
- die bloße Überzeugung, ein Zeuge habe gelogen,
- der Wunsch, neue Zeugen oder neue Beweismittel erstmals einzuführen,
- eine andere, aber rechtlich ebenfalls vertretbare Bewertung der Beweise,
- das allgemeine Empfinden, die Strafe sei zu hoch, ohne erkennbaren Rechtsfehler,
- Unzufriedenheit mit dem Auftreten des Gerichts ohne konkreten Verfahrensverstoß.
Was eine Revision tragfähig machen kann
Relevante Ansatzpunkte können sich etwa aus der Gerichtsbesetzung, einer fehlerhaften Behandlung von Beweisanträgen, einer Verletzung von Hinweispflichten, einem Beweisverwertungsverbot, dem Ausschluss der Öffentlichkeit, dem letzten Wort oder aus Lücken und Widersprüchen der schriftlichen Urteilsgründe ergeben.
Ob ein Ansatz tatsächlich trägt, hängt oft von Details ab: Wurde rechtzeitig widersprochen? Was steht im Protokoll? Wie lautete der Antrag genau? Welche Reaktion des Gerichts ist dokumentiert? Was ergibt sich aus dem Urteil?
Das Ziel der Erstprüfung
Am Anfang steht keine endgültige Erfolgsgarantie, sondern eine belastbare Arbeitsentscheidung: Ist die Frist gesichert? Sind die notwendigen Unterlagen erreichbar? Gibt es konkrete Prüfungsfelder? Welcher Aufwand ist erforderlich? Welche Ziele können durch vollständige oder beschränkte Revision sinnvoll verfolgt werden?
Wir benennen Chancen klar, aber ebenso die Grenzen der Rechtskontrolle. Ein Mandant braucht nach einer Verurteilung keine Versprechen, sondern eine Revisionsstrategie, die den rechtlichen Prüfungsmaßstab ernst nimmt.
Revision nicht auf Verdacht, sondern mit Methode.
Schildern Sie kurz, wann das Urteil verkündet und wann es zugestellt wurde. Wir klären zuerst die Fristen und den nächsten sinnvollen Schritt.
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