Zuerst die Frist. Dann die vollständige Prüfung.
Rufen Sie möglichst sofort an, wenn das Urteil vor weniger als einer Woche verkündet wurde. Für den Erstkontakt genügen wenige Angaben; vertrauliche Unterlagen stimmen wir anschließend geordnet mit Ihnen ab.
Telefonisch 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar. Persönliche Besprechungen nach Terminvereinbarung.
Diese Angaben genügen zunächst.
- 01Gericht und Aktenzeichen
Welches Gericht hat entschieden?
- 02Verkündungsdatum
Wann wurde das Urteil mündlich verkündet?
- 03Zustellung
Liegt das schriftliche Urteil vor und wann wurde es zugestellt?
- 04Bisherige Schritte
Wurde bereits Revision oder ein Rechtsmittel eingelegt?
- 05Verteidigerkontakt
Wer hat Sie in der Hauptverhandlung verteidigt?
Vier Zentralstandorte.
Eine spezialisierte Bearbeitung.
Schleswig
Schubystr. 128, 24837 Schleswig
04621 944 8680ZentralstandortHamburg
Holzdamm 36, 20099 Hamburg
040 22 8686 600ZentralstandortFrankfurt am Main
Hanauer Landstr. 204, 60314 Frankfurt am Main
069 348 7715 10ZentralstandortNürnberg
Fürther Str. 27, 90429 Nürnberg
0911 360 692 60Die revisionsrechtliche Prüfung lässt sich bundesweit organisieren. Akten und Schriftsätze werden digital verarbeitet; persönliche Besprechungen und Gerichtstermine werden nach Erforderlichkeit abgestimmt.