Bundesgerichtshof · 7. Strafsenat · Beschluss · 7 StR 33/26
Auch bei einer Unterbringung nach § 63 StGB muss ein Freispruch wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit ausdrücklich tenoriert werden. Zulässiges Verteidigungsverhalten darf die Gefährlichkeitsprognose nicht belasten.
§ 20 StGB§ 63 StGB§ 260 Abs. 4 StPO
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Beschluss · 6 StR 76/26
Diagnose und Ergebnis eines Gutachtens genügen nicht: Das Urteil muss die wesentlichen Anknüpfungspunkte zur Schuldfähigkeit und zum Zusammenhang zwischen Zustand und Tat wiedergeben.
§ 20 StGB§ 21 StGB§ 63 StGB
Entscheidung einordnen →Bundesgerichtshof · 2. Strafsenat · Beschluss · 2 StR 353/25
Für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verlangt die Neufassung des § 64 StGB tatsächliche Anhaltspunkte für eine Erfolgswahrscheinlichkeit höheren Grades.
§ 64 Satz 2 StGB§ 246a Abs. 1 StPO§ 349 Abs. 4 StPO
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