Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 228/26
Fehlende Angaben zu Vorverurteilungen verhindern die Kontrolle der Gesamtstrafenbildung
Ohne klare Daten zu Tatzeiten, Rechtskraft, früherer Sachentscheidung und Vollstreckungsstand lässt sich eine Zäsurwirkung revisionsgerichtlich nicht zuverlässig prüfen.
§ 55 StGB§ 337 Abs. 1 StPO§ 349 Abs. 4 StPO
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