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Rechtsprechung · Stand 11. September 2026

Sachrüge und Beweiswürdigung

Rechtsfehler in Feststellungen, Beweiswürdigung und materiell-rechtlicher Subsumtion.

Sachrüge verstehen
17 Entscheidungen

Sortiert nach Entscheidungsdatum

Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 5. Strafsenat · Beschluss · 5 StR 357/26

Koks-Taxi: Besitzmenge ist für jede einzelne Fahrt festzustellen

Bei einem Auslieferungsfahrer darf für den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht auf den Gesamtvorrat eines anderen abgestellt werden. Entscheidend ist die Wirkstoffmenge, die der Fahrer bei der jeweiligen Auslieferungsfahrt tatsächlich gleichzeitig besaß.

§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG§ 349 Abs. 2 und 4 StPO§ 353 Abs. 2 StPO
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 150/26

Rücktrittshorizont muss im Urteil festgestellt werden

Verurteilt das Tatgericht wegen eines versuchten Delikts, muss es regelmäßig das Vorstellungsbild des Angeklagten nach der letzten Ausführungshandlung feststellen. Bleibt offen, ob der Versuch fehlgeschlagen, beendet oder unbeendet war, kann der Schuldspruch keinen Bestand haben.

§ 24 Abs. 1 StGB§ 123 Abs. 2 StGB§ 224 Abs. 1 und 2 StGB
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 24/26

Eingehungsbetrug: Urteilsgründe müssen Täuschung und Irrtum für jede Tat belegen

Eine Verurteilung wegen Eingehungsbetrugs muss erkennen lassen, über welche konkrete Tatsache der Angeklagte täuschte und welchem Irrtum der Vertragspartner deshalb unterlag. Bei einem erkennbar risikobehafteten Geschäftsmodell genügt der allgemeine Hinweis auf Lieferprobleme nicht.

§ 263 Abs. 1 StGB§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB§ 261 StPO
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 148/26

Rücktrittshorizont ist auf die letzte Ausführungshandlung zu beziehen

Ob ein strafbefreiender Rücktritt vorliegt, richtet sich nach dem Vorstellungsbild unmittelbar nach der letzten Ausführungshandlung. Ein außertatbestandliches Ziel und erst später wahrgenommene Hindernisse ersetzen diese Prüfung nicht.

§ 24 Abs. 2 StGB§ 315b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 4. Strafsenat · Beschluss · 4 StR 135/26

Führungsaufsicht: Strafbewehrte Weisung und Gefährdung müssen belegt sein

Eine Verurteilung nach § 145a StGB setzt Feststellungen dazu voraus, dass die Weisung rechtsfehlerfrei und im Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich als strafbewehrt bezeichnet ist. Außerdem muss der konkrete Verstoß den Maßregelzweck tatsächlich gefährdet haben.

§ 145a Satz 1 StGB§ 68b Abs. 1 StGBArt. 103 Abs. 2 GG
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Beweiswürdigung

Bayerisches Oberstes Landesgericht · 3. Strafsenat · Beschluss · 203 StRR 17/26

Eingehungsbetrug: Kreditrisiko konkret bewerten – Meinungsfreiheit abwägen

Beim Darlehensbetrug sind die ausgezahlte Valuta und die Werthaltigkeit des Rückzahlungsanspruchs einschließlich Bonität und Sicherheiten gegenüberzustellen. Eine ehrverletzende Äußerung darf erst nach einer kontextbezogenen Grundrechtsabwägung als Beleidigung bewertet werden.

§ 263 Abs. 1 StGB§ 185 StGB§ 193 StGB
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Beschluss · 6 StR 151/26

Aussage gegen Aussage: Widerspruch im Kerngeschehen ist keine bloße Aussagereduktion

Weicht eine Aussage in der Hauptverhandlung im Kerngeschehen von früheren Angaben ab, darf dies nicht ohne tragfähige Begründung als bloße erinnerungsbedingte Aussagereduktion behandelt werden. Erforderlich bleibt eine umfassende Gesamtwürdigung von Aussageinhalt und Aussageentwicklung.

§ 261 StPO§ 267 Abs. 1 StPO§ 337 Abs. 1 StPO
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Beweiswürdigung

Bayerisches Oberstes Landesgericht · 6. Strafsenat · Beschluss · 206 StRR 110/26

Lebensgefährdende Schleusung: Urteilsgründe müssen die konkrete Gefahrenlage belegen

Für eine lebensgefährdende Behandlung nach § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG genügt ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften nicht. Das Tatgericht muss die risikoerhöhenden Umstände der konkreten Beförderung feststellen und nachvollziehbar würdigen.

§ 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 AufenthG§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB§ 337 StPO
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Beweiswürdigung

Bundesgerichtshof · 6. Strafsenat · Urteil · 6 StR 189/25

Beweiswürdigung: Die Nullhypothese ist keine richterliche Beweisregel

Ein Tatgericht darf eine Zeugenaussage nicht ohne konkrete Anhaltspunkte pauschal als unwahr unterstellen und seine Überzeugung von der Widerlegung dieser Nullhypothese abhängig machen. Zu prüfen sind die im Einzelfall tatsächlich aufdrängenden Alternativerklärungen und sämtliche aussagekräftigen Beweisanzeichen.

§ 261 StPO§ 337 Abs. 1 StPO§ 353 Abs. 2 StPO
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