Revision im Strafrecht in Hamburg
Hamburg ist Zentralstandort Nord und primärer telefonischer Kontakt dieser Website. Gerade nach umfangreichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg müssen Urteil, Hauptverhandlungsprotokoll, Anträge und Beschlüsse ohne Zeitverlust zusammengeführt werden. Die Lage am Holzdamm ermöglicht persönliche Besprechungen in unmittelbarer Nähe zum Hamburger Hauptbahnhof.
Welches Gericht entscheidet über die Revision?
Die Hamburger Gerichtsstruktur verlangt eine präzise Einordnung des Instanzenzugs. Über Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts Hamburg und über Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile entscheidet regelmäßig das Hanseatische Oberlandesgericht. Wurde die Sache erstinstanzlich vor einer großen Strafkammer oder Schwurgerichtskammer verhandelt, führt die Revision grundsätzlich zum Bundesgerichtshof.
Urteil des Amtsgerichts
Je nach Verteidigungsziel kommen Berufung oder Sprungrevision in Betracht. Die Sprungrevision führt regelmäßig zum Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg.
Berufungsurteil des Landgerichts
Hat das Landgericht als Berufungsgericht entschieden, wird die Revision regelmäßig durch das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg geprüft.
Erstinstanzliches Urteil des Landgerichts
Hat eine große Strafkammer erstinstanzlich entschieden, ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof das Revisionsgericht.
Örtlich relevante Tatsachengerichte sind insbesondere Amtsgericht Hamburg und Landgericht Hamburg. Die konkrete Rechtsmittelzuständigkeit richtet sich stets nach Ausgangsgericht, Spruchkörper und Verfahrensstufe.
Vom lokalen Verfahren zur präzisen Rechtskontrolle.
Hamburger Revisionsmandate betreffen häufig umfangreiche Wirtschafts-, Betäubungsmittel- oder Sexualstrafverfahren mit langen Hauptverhandlungen. Entscheidend ist dann eine chronologische Rekonstruktion: Welche Anträge wurden gestellt, wie wurde entschieden, was beweist das Protokoll und welche Fehler werden erst aus den schriftlichen Urteilsgründen sichtbar? Die Abstimmung mit dem bisherigen Verteidiger kann kurzfristig persönlich oder digital erfolgen.
Frist sichern
Verkündungsdatum, Zustellung und bereits abgegebene Erklärungen werden sofort geklärt.
Verfahren rekonstruieren
Urteil, Protokoll, Anträge und Beschlüsse werden chronologisch zusammengeführt.
Rechtsfehler trennen
Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen werden nach ihren eigenen Maßstäben geprüft.
Präzise begründen
Nur tragfähige Rügen werden vollständig und innerhalb der nicht verlängerbaren Frist ausgearbeitet.
Ihr Wohnort entscheidet nicht über die Qualität der Revision.
Rufen Sie die zentrale Hamburger Telefonnummer an. Wir klären Frist, Zuständigkeit und den schnellsten Weg zur vollständigen Akte.
Häufige Fragen
Kann ich nach einer Verurteilung beim Landgericht Hamburg sofort anrufen?+
Ja. Notieren Sie Verkündungsdatum und Aktenzeichen. Die Einlegungsfrist beträgt grundsätzlich nur eine Woche und sollte sofort gesichert werden.
Ist für eine Hamburger Revision immer der BGH zuständig?+
Nein. Bei erstinstanzlichen Urteilen des Landgerichts grundsätzlich ja; bei Berufungsurteilen des Landgerichts oder einer Sprungrevision gegen ein amtsgerichtliches Urteil entscheidet regelmäßig das Hanseatische Oberlandesgericht.
Kann eine Besprechung am Holzdamm stattfinden?+
Ja, nach Terminvereinbarung. Der Hamburger Zentralstandort ist gut vom Hauptbahnhof erreichbar.