Revision im Strafrecht in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main ist Zentralstandort Mitte. Von hier aus können Revisionsmandate aus Hessen und angrenzenden Regionen effizient übernommen werden. Die Lage an der Hanauer Landstraße eignet sich für abgestimmte persönliche Besprechungen, während die eigentliche Urteils- und Aktenanalyse standortübergreifend organisiert wird.
Welches Gericht entscheidet über die Revision?
Für Verfahren aus Frankfurt ist die Verfahrensstufe entscheidend. Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts werden regelmäßig vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main geprüft. Gegen erstinstanzliche Urteile einer großen Strafkammer richtet sich die Revision zum Bundesgerichtshof. Gerade in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren sind dabei Feststellungen, Vermögenszuordnung, Einziehung und Strafzumessung eigenständig zu untersuchen.
Urteil des Amtsgerichts
Je nach Verteidigungsziel kommen Berufung oder Sprungrevision in Betracht. Die Sprungrevision führt regelmäßig zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Berufungsurteil des Landgerichts
Hat das Landgericht als Berufungsgericht entschieden, wird die Revision regelmäßig durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geprüft.
Erstinstanzliches Urteil des Landgerichts
Hat eine große Strafkammer erstinstanzlich entschieden, ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof das Revisionsgericht.
Örtlich relevante Tatsachengerichte sind insbesondere Amtsgericht Frankfurt am Main und Landgericht Frankfurt am Main. Die konkrete Rechtsmittelzuständigkeit richtet sich stets nach Ausgangsgericht, Spruchkörper und Verfahrensstufe.
Vom lokalen Verfahren zur präzisen Rechtskontrolle.
Frankfurter Verfahren können eine hohe Akten- und Dokumentendichte aufweisen. Eine belastbare Revisionsprüfung beginnt deshalb mit einem Unterlagenplan: Urteil und Protokoll zuerst, anschließend die für konkrete Verfahrensrügen benötigten Anträge, Beschlüsse, Urkunden und Aktenstellen. So bleibt die Prüfung trotz der nicht verlängerbaren Begründungsfrist kontrollierbar.
Frist sichern
Verkündungsdatum, Zustellung und bereits abgegebene Erklärungen werden sofort geklärt.
Verfahren rekonstruieren
Urteil, Protokoll, Anträge und Beschlüsse werden chronologisch zusammengeführt.
Rechtsfehler trennen
Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen werden nach ihren eigenen Maßstäben geprüft.
Präzise begründen
Nur tragfähige Rügen werden vollständig und innerhalb der nicht verlängerbaren Frist ausgearbeitet.
Ihr Wohnort entscheidet nicht über die Qualität der Revision.
Rufen Sie die zentrale Hamburger Telefonnummer an. Wir klären Frist, Zuständigkeit und den schnellsten Weg zur vollständigen Akte.
Häufige Fragen
Übernimmt die Kanzlei Revisionen aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet?+
Ja. Der Frankfurter Zentralstandort dient Mandanten aus Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und dem weiteren Rhein-Main-Gebiet; Revisionsmandate werden bundesweit bearbeitet.
Ist bei einem Urteil des Landgerichts Frankfurt der BGH zuständig?+
Bei einem erstinstanzlichen Urteil grundsätzlich ja. Hat das Landgericht dagegen als Berufungsgericht entschieden, ist regelmäßig das Oberlandesgericht Frankfurt zuständig.
Werden auch Einziehungsentscheidungen geprüft?+
Ja. Neben Schuldspruch und Strafe kann die revisionsrechtliche Kontrolle auch Einziehung, Vermögenszuordnung und die dazu getroffenen Feststellungen erfassen.